zum Inhalt springen

Bibliothek des Archäologischen Instituts

Die Bibliothek des Archäologischen Instituts bietet ca. 40 Arbeitsplätze, darunter befinden sich drei Computerarbeitsplätze, ein Recherche-Computer sowie Drucker und Scanner, die den Benutzern der Bibliothek zur Verfügung stehen. Außerdem ist in allen Räumlichkeiten ein freies WLAN-Netzwerk verfügbar, welches die Recherche im Internet und somit auch die Buchdatensuche im Kölner Universitätsgesamtkatalog (KUG) bzw. dem Katalog der Universitäts- und Stadtbibliothek (UB) ermöglicht.

Im Bestand der Bibliothek befinden sich zahlreiche Werke, die sich mit der klassischen Archäologie, der Archäologie der römischen Provinzen sowie weiteren angegliederten Themenbereichen beschäftigen.

Ein Schwerpunkt in der klassischen Archäologie liegt im Bereich Topographie, Bauforschung, Skulptur und Rezeptionsgeschichte. Die Sammlung der Archäologie der römischen Provinzen hat ihren Schwerpunkt in den römischen Nordwestprovinzen, weitet sich jedoch kontinuierlich auf andere Provinzen aus.

Die Bibliothek besitzt zusätzlich ca. 530 Zeitschriftenreihen, wovon einige bereits abgeschlossen sind. Der Bestand an Monographien und Zeitschriften wird stetig vergrößert und aktualisiert. Somit sind auch aktuelle Forschungen in der Bibliothek vertreten und einsehbar.

Bei Fragen und Problemen stehen die Studentischen Hilfskräfte den Benutzern der Bibliothek im Raum 103 zur Verfügung. Der Raum ist während den Öffnungszeiten der Bibliothek durchgehend besetzt und bietet den Benutzern neben Hilfestellungen auch noch eine Auswahl an Elektronik für Präsentationen im Rahmen der Seminare und Vorlesungen des Archäologischen Instituts.

Scanner: während den Öffnungszeiten im Raum 11
Räume: 104-108, 113, 115-117, 1. OG (Raumplan)

Bibliotheksordnung

  1. Die Bibliothek des Archäologischen Instituts ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Bücher können nur in Ausnahmefällen entliehen werden.
  2. Das Aufstellen von sog. Apparaten bzw. das Erwerben eines Einstellfaches kann für eine zeitlich begrenzte Frist bei Abschlussarbeiten erlaubt werden. An die Stelle der Bücher sind Stellvertreter einzustellen, auf denen die Einstellfachnummer vermerkt ist.
  3. Die Bücher der Bibliothek sind mit größtmöglicher Schonung und Sorgfalt zu behandeln. Es ist daher verboten,
    1. Mehrere aufgeschlagene Bücher übereinanderzulegen,
    2. Aufgeschlagene Bücher als Schreibunterlage zu verwenden,
    3. Anstreichungen und Anmerkungen in Büchern anzubringen (letzteres wird als Sachbeschädigung gewertet und der/die VerursacherIn zur Schadensersatzleistung herangezogen).
  4. Nach der Benutzung sind die Bücher an ihren richtigen Ort in die Regale wieder einzustellen (bitte Signaturen beachten)
  5. Unterhaltungen stören andere Bibliotheksbenutzer. Für Gespräche ist die Teeküche und nicht der Flur der geeignete Ort. Aus demselben Grund ist die Benutzung von Handys innerhalb der Bibliotheksräume nur im Ruhemodus erlaubt!
  6. In allen Räumlichkeiten des Archäologischen Instituts herrscht absolutes Rauchverbot! Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist ebenfalls strengstens untersagt!
  7. Das Scannen der Bücher ist mit Ausnahme einiger Signaturen während der Öffnungszeit an Scannern in dem Scan-Raum (115) möglich.
  8. Die für die Bibliothek des Archäologischen Instituts neuerworbenen Monographien, Kataloge, Handbücher und Zeitschriften werden jeweils für mehrere Wochen in der sog. Neuauslage (Regal gegenüber dem Bibliothekseingang) zur Kenntnisnahme ausgestellt. Hieraus entnommene Bücher sind nach der Benutzung wieder in die Neuauslage zurückzustellen.
  9. Laptops, Notebooks, Tablets und andere portable Computer dürfen – mit Rücksichtnahme auf die übrigen Bibliotheksbenutzer – in sämtlichen Räumen der Bibliothek benutzt werden.
  10. Die Mitnahme von Taschen und Jacken in die Bibliotheksräume ist untersagt. Hier ist dem Sitzdienst Folge zu leisten.
  11. Verstöße gegen diese Ordnung können den Entzug der Seminarkarte (Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek) zur Folge haben. Diebstahl oder Sachbeschädigung werden ausnahmslos mit einer Strafanzeige geahndet.