Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Verfassen des Praktikumberichts sowie die FAQs zum Thema Praktikumsanrechnung.
FAQ
Wer ist der/die Modulbeauftragte? Wer ist der/die Praktikumsbeauftragte?
Die vom Archäologischen Institut selbst durchgeführten Praktika betreuen die jeweiligen Projektleiter. Das Geschäftszimmer kümmert sich um die Verbuchung auf Klips. Sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Modulbeauftragten.
Kann ich mir mein Praktikum anrechnen lassen?
Falls Sie sich hinsichtlich des archäologischen Bezugs Ihres Praktikums unsicher sein sollten, wenden Sie sich bitte vor dem Praktikum an die/den jeweilige/n Modulbeauftragte/n.
Ich benötige für meine Praktikumsstelle eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum. Wer stellt diese Bescheinigung aus?
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und legen Sie des dem*r jeweils zuständige*n Praktikumsbeauftragte*n zur Unterschrift vor.
Welche Unterlagen muss ich zur Anrechnung meines Praktikums einreichen?
Sie benötigen zur Anrechnung das Praktikumszeugnis und ggf. einen Praktikumsbericht. Senden Sie diese per Mail dem*r Praktikumsbeauftragten, mit einem Hinweis, um welches Praktikum in welchem Modul es sich handelt und Ihrem Namen sowie Matrikelnummer, zu.
Zuvor melden Sie sich verbindlich zu dem jeweiligen Praktikum und der eventuell zugehörigen Modulprüfung über Klips 2.0 an.
Wie lang muss der Praktikumsbericht sein?
Meist genügt ein kurzer, 1–2 Seiten umfassender Bericht. Einige Module im Master-Studiengang schließen einen längeren Bericht ein. Konsultieren Sie im Zweifel Ihr Modulhandbuch.
Wo muss ich meine Unterlagen einreichen?
Sie können Ihre vollständigen Unterlagen per Mail an den/die jeweilige/n Praktikumsbeauftragte/n schicken.
Mein Praktikum wurde noch nicht in Klips verbucht. Woran kann das liegen?
Die Verbuchung der Teilnahme erfolgt in Klips 2.0 ca. 2 Wochen nach Vorlesungsende. Sollte für das Modul eine Modulprüfung nötig sein, erfolgt die Verbuchung der Modulprüfung ab dem 15.03. (WiSe) bzw. 15.09 (SoSe). Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung und Einreichung der Unterlagen. Falls Sie Ihre Leistung zeitnah verbucht bekommen müssen (bspw. bei Beendigung des Studiums), geben Sie bitte dem*r Praktikumsbeauftragen bei der Einreichung Ihrer Unterlagen Bescheid. In Ausnahmefällen kann die Leistung dann etwas schneller vom Prüfungsamt in Klips eingetragen werden.
Wo kann ich die Praktikumsbescheinigung nach der Verbuchung abholen?
Sie finden die Bescheinigung nach abgeschlossener Bearbeitung im Geschäftszimmer des Archäologischen Instituts vor.